Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage. Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist. Leitlinien der Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Pferdehaltung (Stand 9. Juni 2009)

Einleitung

Das Hauspferd, auf das sich die Ausführungen dieser Leitlinien beschränken, wurde vor über 5.000 Jahren domestiziert. Seitdem sind seine artspezifischen Verhaltensweisen und die daraus resultierenden Bedürfnisse, die es im Laufe seiner Stammesgeschichte entwickelt hat, weitgehend unverändert geblieben.

Der Schutz der Tiere ist durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt. Nach Paragraf eins TierSchG ist es Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

In Paragraf zwei Tierschutzgesetz ist festgelegt: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."

Die Leitlinien können unentgeltlich beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach, Referat Tierschutz, 53107 Bonn, bezogen werden. Eine Vervielfältigung der Leitlinien ist ohne Genehmigung gestattet, jedoch nur unverändert und vollständig

Erschienen am im Format Artikel

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Rehkitzrettung: Förderung zur Anschaffung von Drohnen (Thema:Tierschutz)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten.

Mehr

Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung (Thema:Ministerium)

Ariane Désirée Kari ist die erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz. Sie soll einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tierschutzes sowie zur Förderung des Austausches zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Tierschutzbereich leisten.

Mehr

BMEL etabliert Fachinstitut für Bienen (Thema:Insekten)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2016 das Fachinstitut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI) eröffnet. Damit wurde die Arbeitsgruppe für Bienenschutz des JKI am Standort Braunschweig zu einem eigenen Institut mit mehr wissenschaftlichem und technischem Personal ausgebaut.

Mehr